allgemeine geschäftsbedingungen

AGB für EDV-Dienstleistungen


1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der Firma Nermin Sikorski - folgend vereinfachend "IT-Netzwerkprofi" genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen IT-Netzwerkprofi und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von IT-Netzwerkprofi sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 IT-Netzwerkprofi ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

2. Lieferung und Leistung

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen IT-Netzwerkprofi hergeleitet werden können.

2.2 IT-Netzwerkprofi behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von IT-Netzwerkprofi zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von IT-Netzwerkprofi vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstlieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei IT-Netzwerkprofi oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins IT-Netzwerkprofi schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät IT-Netzwerkprofi in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von IT-Netzwerkprofi auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er IT-Netzwerkprofi nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung von IT-Netzwerkprofi ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um IT-Netzwerkprofi in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 IT-Netzwerkprofi behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von IT-Netzwerkprofi zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungstermin bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat IT-Netzwerkprofi zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann IT-Netzwerkprofi Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

3. Laufzeit und Kündigung

Wird keine ausdrückliche schriftliche vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen von IT-Netzwerkprofi anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei IT-Netzwerkprofi binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von IT-Netzwerkprofi werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von IT-Netzwerkprofi benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von IT-Netzwerkprofi verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus den jeweils aktuellen Preislisten ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Karlsruhe. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2 IT-Netzwerkprofi behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei IT-Netzwerkprofi eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5.3 Alle Rechnungen sind, falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von IT-Netzwerkprofi nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht, aus welchem IT-Netzwerkprofi die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann IT-Netzwerkprofi jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die IT-Netzwerkprofi Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von IT-Netzwerkprofi bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag IT-Netzwerkprofi zustehenden Forderungen.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von IT-Netzwerkprofi, oder bei dessen Vermögensfall kann IT-Netzwerkprofi vom Vertrag zurücktreten und ist IT-Netzwerkprofi, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich IT-Netzwerkprofi und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswert vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von IT-Netzwerkprofi oder des Vertragspartners möglich ist.

6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt oder die Pfändung des Liefergegenstands durch IT-Netzwerkprofi gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von IT-Netzwerkprofi. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit IT-Netzwerkprofi über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewährleistung

7.1 Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.

7.2.1 IT-Netzwerkprofi gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von IT-Netzwerkprofi schriftlich bestätigt wurden.

7.2.2 IT-Netzwerkprofi kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als IT-Netzwerkprofi oder von IT-Netzwerkprofi hierzu autorisierte Dritte.

7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt IT-Netzwerkprofi etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei IT-Netzwerkprofi zu rügen.

7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von IT-Netzwerkprofi Nachbesserungen oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von IT-Netzwerkprofi über. Falls IT-Netzwerkprofi Mängel innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet IT-Netzwerkprofi nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt IT-Netzwerkprofi die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist IT-Netzwerkprofi berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

8. Haftungsbeschränkung

Ist IT-Netzwerkprofi aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde, wie folgt beschränkt: Eine Haftung von IT-Netzwerkprofi ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet IT-Netzwerkprofi nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von IT-Netzwerkprofi, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von IT-Netzwerkprofi für von diesen verursachten Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

9.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

10. Abwerbung von Personal

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von IT-Netzwerkprofi abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IT-Netzwerkprofi abzutreten.

11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der IT-Netzwerkprofi mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der IT-Netzwerkprofi seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

IT-Netzwerkprofi Stand März 2021

 

allgemeine geschäftsbedingungen

AGB für Webdesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nermin Sikorski IT-Netzwerkprofi, nachfolgend „Anbieterin“

§ 1 Vertragsabschluss

Für Verträge mit der Anbieterin gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, wird daher ausdrücklich widersprochen.

Angebote der Anbieterin in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

Die Anbieterin recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt die Anbieterin manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 5 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte die Anbieterin nicht binnen 5 Tage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Das Einhalten einer Leistungsfrist ist bei Kunden, die Unternehmer sind, von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang

Die Anbieterin bietet folgende Leistungen an: die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.).

Die Anbieterin erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Anbieterin, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die Anbieterin nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der Anbieterin zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Anbieterin dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die Anbieterin schriftlich darauf hingewiesen hat.

Die Anbieterin ist bei Kunden, die Unternehmer sind, zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

   I.   die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  II.   Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  III.  Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  IV.  Prüfpflichten bei Linksetzung;
   V.  Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
  VI.  Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschiriften;
 VII. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch           Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte der Anbieterin ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist die Anbieterin berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§ 3 Preise uns Zahlungen

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nur bei Kunden, die Verbraucher sind, mit ein; bei Kunden, die Unternehmer sind, schließen die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind in jedem Fall im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  a)   des Vorlegens von Daten in nicht digitaler Form,
  b)  von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  c)  von Aufwand für Lizenzmanagement,
  d)  in Auftrag gegebener Test-, Recherchendienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
       sowie
  e)  außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde, der Verbraucher ist, mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen. Bei Kunden, die Unternehmer sind, betragen die Verzugszinsen 8 % über dem Basiszinssatz. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles bei Kunden, die Unternehmer sind, auch ohne Mahnung an.

Der Kunde muss damit rechnen, dass die Anbieterin Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Anbieterin Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Vorauszahlung anrechnen.

Die Anbieterin ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung der Anbieterin die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  a)  Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  d)  unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
       Softwaredefizite), soweit sie der Anbieterin nicht bekannt waren oder bekannt sein
       mussten,

verlängert sich die Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit die Anbieterin ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höhere Gewalt oder anderer für die Anbieterin unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Anbieterin keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 5 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von der Anbieterin nach Maßgabe der von der Anbieterin zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald die Anbieterin die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen von der Anbieterin gelten als abgenommen, wenn die Anbieterin die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  a)  und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der
       geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens
       jedoch nach 25 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften
       zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  b)  oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich
       ins Netz stellt oder die Anbieterin damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf
       einem erheblichen Mangel der von der Anbieterin erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit die Anbieterin dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die Anbieterin keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leistungskapazitäten sorgen.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der Anbieterin, wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die Anbieterin unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und –schnittstellen verantwortlich.

§ 7 Nutzungsrechte

Die Anbieterin räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die Anbieterin Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistung von der Anbieterin.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Anbieterin über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

Die Anbieterin geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

Die Anbieterin nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die Anbieterin keine Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Anbieterin wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

Die Anbieterin kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die Anbieterin vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Anbieterin zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Anbieterin dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen der Anbieterin z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die Anbietern unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt der Anbieterin das Recht ein, das Logo der Anbieterin und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der Anbieterin zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

Die Anbieterin behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecke aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der Anbieterin bei Kunden, die Verbraucher sind, innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, bei Kunden, die Unternehmer sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die jeweils mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch die Anbieterin ausgebessert oder ausgetauscht. Die Anbieterin behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Mangelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrages oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde, der Verbraucher ist, der Anbieterin spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitteilen; der Kunde, der Unternehmer ist, hat solche offensichtlichen Mängel binnen 10 Werkstagen nach der Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Anbieterin innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden. Bei Versäumung der vorgenannten Fristen können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 10 Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet die Anbieterin unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Anbieterin. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

Für leichte Fahrlässigkeit haften die Anbieterin und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten  Software durch eine umfassende  Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

Die Anbieterin speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Die Anbieterin weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluß ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die Anbieterin fristlos kündigen.

§ 14 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung sowie bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 15 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

IT-Netzwerkprofi Stand November 2021